Fit für den Facharzt
Aufbewahrungsfristen
Aufbewahrungsfristen für die medizinische Dokumentation sind durch verschiedene Gesetze und Verordnungen vorgeschrieben. Diese betragen
- 10 Jahre für Röntgenbilder
- 30 Jahre für Aufzeichnungen über Röntgenbehandlungen (§ 28 Abs. 4 der RöntgenVO)
- mindestens 10 Jahre für ärztliche Aufzeichnungen (nach § 11 Abs. 2 MBO) sowie
- allgemein haftungsrechtlich 30 Jahre nach § 195 BGB und § 852 BGB
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