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Radiologische Gutachten

Radiologische Gutachten können für Justiz, Versicherungen, Berufsgenossenschaften und Behörden gefordert werden um Sach‑, Kausalitäts- oder Bewertungsfragen durch medizinisch Sachverständige zu beantworten.

 

Gliederungsvorschlag für Gutachten

  • Rubrum Angaben zu Gutachter, Auftraggeber, Patient, Aktenzeichen und Datum.
  • Inhaltsverzeichnis Erleichtert eine schnelle Orientierung; insbesondere bei längeren Gutachten empfehlenswert.
  • Gutachtenauftrag Vorgegebene Fragestellung, Kriterien und Annahmen wiederholen (Formulierungen aus dem Beweisbeschluss oder Auftragsschreiben wortgetreu mit Datum übernehmen).
  • Vorliegende Unterlagen Vorliegende Unterlagen benennen, aufgegliedert in: 1. mit dem Gutachtenauftrag übersandt, 2. vom Patienten vorgelegt, 3. vom Gutachter in Abstimmung mit dem Auftraggeber selbst beschafft.
  • Sachverhalt Darstellung des Sachverhalts unter Zugrundelegung: 1. vorliegender Unterlagen, 2. eigener Untersuchung des Patienten, 3. fremder/konsiliarischer Untersuchung bei der Begutachtung.
  • Medizinische Beurteilung Nach eigener Gliederung verfasste Gesamtbewertung: 1. bei mehreren Erkrankungskomplexen nach Bedeutung für die gutachterliche Fragestellung angeordnet, 2. innerhalb einzelner Erkrankungskomplexe chronologisch sortiert Dabei stets Erläuterung der zugrundegelegten medizinischen und wissenschaftlichen Standards, ggf. ergänzt um Angaben zu eigenen Erfahrungswerten.
  • Beantwortung der Fragen an den Gutachter Jeweils wortgenaue Wiedergabe der Fragestellung vor der Antwort, evtl. auch Übernahme der Frage in die Antwortformulierung.
  • Vorschlag weiterer Begutachtungen Falls im Gutachtenauftrag erbeten oder wenn für die Schlüssigkeit des Gutachtens unabdingbar.

Quelle: Sigl, B., Meickmann, T. & Herold, C. (2022). Das radiologische Gutachten – a beginner’s guide. Die Radiologie, Ausgabe 5/2022.

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