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Überblick - Diagnostische Referenzwerte
Diagnostische Referenzwerte (auch Dosisreferenzwerte; DRW) für Untersuchungen am Menschen mit ionisierender Strahlung und radioaktiven Stoffen werden gemäß Strahlenschutzverordnung (StrlSchV; vom 29.11.2018, zuletzt geändert 08.10.2021) vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) festgelegt. Sie entsprechen der 75% Perzentile aller gemittelten Untersuchungen und sollen der Strahlenoptimierung und Qualitätssicherung dienen; dazu werden sie spätestens alle 3 Jahre vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) aktualisiert. Grenzwerte werden festgelegt für typische Untersuchungen und einzelne Gerätekategorien, bezogen auf Standardphantome oder auf Patientengruppen.
DRW dienen in der radiologischen Diagnostik als Richtwerte um Situationen zu erkannen, in denen die Patientendosis ungewöhnlich hoch ist. Die DRW stellen keine Grenzwerte für Patienten dar und gelten nicht für einzelne individuelle Untersuchungen. Die Untersuchungen sollen so optimiert werden, dass die DRW im Mittel (mindestens 10 Untersuchungen der gleichen Aufnahmetechnik und Körperregion) nicht überschritten werden. Abweichungen müssen im Einzelfall begründet und dokumentiert werden.
Die Überwachung erfolgt durch die ärztlichen Stellen. Die Ärztliche Stelle hat die Aufgabe, die Einhaltung der Referenzwerte bei der Patientenexposition anhand der von den Strahlenschutzverantwortliche der Institutionen gemeldeten Dosiswerte zu überprüfen und eine beständige, ungerechtfertigte Überschreitung der zuständigen Behörde (BfS) mitzuteilen (§130 StrlSchV). Wenn der DRW überschritten wird und eine rechtfertigende Indikation besteht, z.B. mehrphasiges Abdomen-CT bei Staging, muss dies nicht gemeldet werden.
Aktuelle DRW können der Bekanntmachung der aktualisierten diagnostischen Referenzwerte für diagnostische und interventionelle Röntgenanwendungen (Stand 17.11.2022) auf der Überblickseite des Bundesamtes für Strahlenschutz entnommen werden: https://www.bfs.de/SharedDocs/Downloads/BfS/DE/fachinfo/ion/drw-roentgen.pdf;jsessionid=A0602A0232AE4830CC564319490EE442.1_cid391?__blob=publicationFile&v=11. Daraus leiten sich die Meldekriterien ab.
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