Prüfungsfrage
Bei Dosisüberschreitungen wird grundsätzlich zwischen der Exposition einer Einzelperson oder einer Gruppe unterschieden. Das überschreiten welcher Dosen stellt in der CT, diagnostischen Durchleuchtung und Intervention gemäß Strahlenschutzverordnung Anlage 14 (zu § 108) eine Melde- oder Aktionsschwelle dar?
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