Prüfungsfrage
Aufgrund einer Patientenverwechslung wurde fälschlicherweise bei einem Patienten eine CT des Abdomens durchgeführt, obwohl für ihn keine CT-Untersuchung vorgesehen war. Die Untersuchung erfolgte mit einem CTDIvol von 12 mGy (entspricht dem diagnostischen Referenzwert).
Liegt hier ein bedeutsames, also meldepflichtiges Vorkommnis gemäß StrlSchV Anlage 14 (zu § 108) vor?
https://raducation.de/login-info/
Jetzt bitte einloggen...
Der aufgerufene Inhalt steht nach dem Login zur Verfügung. Nutze bitte den bekannten DRG-Login via RadiSSO.
