Prüfungsfrage
Bei einer diagnostischen Durchleuchtung kam es aufgrund eines Einstellungsfehlers (z. B. falsche Einblendung oder Projektion) zu einer fehlerhaften initialen Untersuchung, sodass eine zusätzliche Durchleuchtung erforderlich wurde.
Die ausschließlich aufgrund des initialen Einstellungsfehlers bedingte Zusatzdurchleuchtung hatte ein Gesamt-Dosisflächenprodukt (DFP) von 22 000 cGy·cm² (ohne Berücksichtigung der initialen Untersuchung).
Liegt hier ein bedeutsames, also meldepflichtiges Vorkommnis gemäß StrlSchV Anlage 14 (zu § 108) II 2 a vor?
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