Modul 17
Strahlenschutz
Das Modul 17 „Strahlenschutz“ vermittelt die physikalischen Grundlagen der Röntgendiagnostik und Strahlenbiologie, die Grundprinzipien des Strahlenschutzes sowie die entsprechenden rechtlichen Vorgaben.
Die Inhalte dieses Querschnittsmoduls sind sowohl für auf ionisierender Strahlung beruhende radiologische Diagnostik als auch für Interventionen von hoher Relevanz und grundlegende Bestandteile der radiologischen Weiterbildung, um Arbeitssicherheit und eine für unsere Patientinnen und Patienten schonende Diagnostik und Therapie sicherzustellen.
Lernziele
Grundprinzipien Strahlenschutz
Arten der natürlichen Strahlenexposition und künstliche Strahlenquellen erläutern können sowie mittlere Dosen kennen.
Dosisgrenzwerte für beruflich Exponierte, Auszubildende, Schwangere und die Öffentlichkeit benennen können.
Mittlere Dosen der Strahlenexposition von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Radiologie im Vergleich zur breiten Öffentlichkeit und anderen beruflich exponierten Personen einschätzen können.
Die Konzepte der Dosisermittlung für beruflich strahlenexponiertes Personal erklären können.
Die Konzepte der Dosisermittlung für Patientinnen und Patienten sowie relevante Dosisparameter (z.B. Dosisflächenprodukt [DFP], CT Dose Index [CTDI], Dosislängenprodukt [DLP], Parenchymdosis [AGD]) kennen.
Typische Dosiswerte häufiger radiologischer Untersuchungen kennen.
Diagnostische Referenzwerte (DRW) und ihre Einheiten kennen.
Die Grundprinzipien des Strahlenschutzes kennen und das ALARA-Prinzip definieren können.
Außerhalb der Radiologie durchgeführten Untersuchungen und Interventionen mit relevantem Bezug zum Strahlenschutz benennen können.
Techniken zur Reduzierung der Strahlenexposition bei computertomographisch und durchleuchtungsgestützten Interventionen nennen und beschreiben können.
Handlungskompetenz
Die Standards akzeptabler Bildqualität beurteilen können.
Kenntnisse der Strahlenphysik zur Optimierung von Protokollen im Sinne minimaler Exposition und der für die Fragestellung erforderlichen Bildqualität (Nutzen-Risiko-Verhältnis) anwenden können.
Die Gesetze der Physik zur Minimierung der Streustrahlung und Optimierung des Kontrasts nutzen können.
Qualitätsverbessernde und dosisreduzierende Verfahren in den jeweiligen Modalitäten kennen und einschätzen können.
Bildgebungsprotokolle durch die Verwendung von standardisierten Arbeitsanweisungen und deren Anpassung an die jeweilige Patientengröße und -gewicht optimieren können.
Die personendosimetrischen Begriffe zur Abschätzung des genetischen Risikos und Krebsrisikos verwenden können sowie das Ausmaß der Strahlenexposition bei Röntgendurchleuchtungs- und CT-Untersuchungen sowie Interventionen abschätzen können.
Modalitätenbezogene Strahlenschutzmaßnahmen in der Radiologie durchführen und situationsentsprechende Strahlenschutzmittel einsetzen können (geräteseitige / personengebundene).
Die eingesetzte persönliche Schutzausrüstung kontrollieren können.
Die Einhaltung des Strahlenschutzrechts in den Untersuchungsräumen überwachen können.
Das ALARA-Prinzip kompetent anwenden können.
Das optimale Untersuchungsverfahren für die jeweiligen Patientinnen und Patienten (z.B. Kinder, Schwangere) mit der niedrigsten Dosis für die entsprechende klinische Indikation wählen und die Durchführung supervidieren können.
Spezifische pädiatrische Protokolle und Arbeitsanweisungen unter Berücksichtigung der physikalischen Besonderheiten in der Pädiatrie, der erhöhten Vulnerabilität und spezifischen Pathologie der jeweiligen Altersgruppe anwenden können.
Die rechtfertigende Indikation für Untersuchungen mit Strahlenexposition bei klinischer Notwendigkeit auch bei Schwangeren stellen und vertreten können.
Die Ausnutzung der technischen Möglichkeiten, um unnötige Strahlenexposition während der Schwangerschaft zu vermeiden, effektiv anwenden können.
Mit den Überweiserinnen und Überweisern bezüglich der rechtfertigenden Indikation Rücksprache halten und, falls notwendig, eine alternative Modalität vorschlagen können.
Patientinnen und Patienten über die strahlenbedingten Risiken und Vorteile eines geplanten Verfahrens beraten, das Strahlenrisiko auf verständliche Weise vermitteln und Fragen beantworten können, insbesondere wenn ein signifikantes deterministisches oder stochastisches Risiko besteht
Die Aufklärung vulnerabler Patientinnen und Patienten (Kinder, Schwangere, etc.) in Hinblick auf eine Strahlenexposition kompetent durchführen können.
Für die Radiologie relevante Strahlenschutzvorgaben und Leitlinien nachschlagen und anwenden können.
Arbeitsanweisungen (SOP) im Sinne des Strahlenschutzes erstellen können.
Die Verantwortung für organisatorische Themen und die Umsetzung von Zuständigkeiten und örtlichen Vorschriften in Bezug auf den Strahlenschutz übernehmen können.
Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bezüglich beruflicher und öffentlicher Strahlenexpositionen, sowie der Patientenschutzbestimmungen (inkl. diagnostischer Referenzwerte) übernehmen können.
Physikalische Grundlagen
Die Entstehung von Röntgen- und radioaktiver Strahlung erklären können.
Wechselwirkungen von ionisierender Strahlung mit Materie/ Gewebe auflisten und erklären können.
Definition und Einheiten von Größen aus der Dosimetrie erklären können.
Die Folgen der Wechselwirkung von Strahlung mit Materie/ Gewebe für die Bilderzeugung, Bildqualität und Strahlenexposition erklären können.
Recht
Gültiges Recht für die Anwendung von ionisierender Strahlung in der Radiologie und in verwandten Fachgebieten beschreiben und sich nach diesem richten können.
Nationale und internationale Stellen, die an Strahlenschutzregularien beteiligt sind, benennen können.
Organisatorische Grundprinzipien (z.B. Strahlenschutzbeauftragte) des Strahlenschutzes kennen.
Die Strahlenschutzbereiche definieren können.
Strahlenbiologie
Grundlagen der Strahlenwirkung auf Organ- und Zellebene erklären können.
Zelluläre Reaktionen auf Strahlenexposition beschreiben können.
Stochastische und deterministische Strahlenschäden definieren und erklären können.
Sich der Altersabhängigkeit der Strahlensensitivität bewusst sein.
Zugrundeliegende Prinzipien der Strahlentherapie verstehen.