Modul 11
Kommunikation und interdisziplinäre Zusammenarbeit
Das Modul 11 „Kommunikation und interdisziplinäre Zusammenarbeit“ befasst sich mit den Grundlagen mündlicher und schriftlicher Kommunikation radiologischer Befunde im interdisziplinären sowie interprofessionellen Kontext. Außerdem behandelt werden der Umgang mit Fehlern sowie ökonomische und berufspolitische Rahmenbedingungen einer Tätigkeit in der Radiologie.
Die im Rahmen des Moduls zu erlernenden Kompetenzen sind relevanter Anteil der radiologischen Weiterbildung und stellen wichtige Werkzeuge für die Radiologie als interdisziplinäres Querschnittsfach dar.
Lernziele
Die Besonderheiten, den Aufbau und medizinisch-rechtliche Aspekte der (strukturierten) radiologischen Befundung, von Repositories für Befundvorlagen (z.B. der Arbeitsgemeinschaften der DRG) und die Bedeutung der RadLex-Initiative verstehen.
Die klinische Relevanz der radiologischen Beteiligung in der multidisziplinären Zusammenarbeit und in Tumorkonferenzen verstehen.
Die grundlegenden Kommunikationsprinzipien in der multidisziplinären Zusammenarbeit inklusive der Einschätzung über das notwendige Ausmaß des Wissenstransfers beherrschen und der Kenntnisse über klinische Relevanz und Therapiekonsequenz radiologischer Befunde besitzen.
Besonderheiten in der Kommunikation mit radiologisch-technischem Personal und klinischen Personal vor Ort im Rahmen teleradiologischer Zusammenarbeit erfassen.
Sich Unsicherheiten und möglicher Fehlinterpretationen in der radiologischen Befundung bewusst sein.
Diagnostische Fehler (z.B. Wahrnehmungs-/ Interpretations-/ Rückschaufehler) und Konzepte zur Minimierung von Fehlern (z.B. strukturierte Betrachtung) in der radiologischen Befundung beschreiben können.
Die Relevanz der Einbeziehung aller vorliegenden, vergleichbaren Voraufnahmen für die radiologische Befundung verstehen.
Die grundlegenden Funktionen der Institutionen ärztlicher Selbstverwaltung kennen und sich der Relevanz der berufspolitischen Vertretung bewusst sein.
Radiologische Bildgebung interpretieren und einen umfassenden und strukturierten radiologischen mündlichen oder schriftlichen Befund gemäß aktueller Standards verfassen können.
Die adäquate radiologische Terminologie, lexikalisierte Befundkriterien und deren Nomenklatur Entitäten- und Modalitätsbezogen beherrschen und entsprechend der Fragestellung anwenden können.
Auf Basis von vorliegenden klinischen Fragestellungen oder Befunden adäquate weiterführende bildgebende Verfahren empfehlen können.
Gebräuchliche bildgebende Verfahren (z.B. in der Onkologie) entsprechend des Kosten-Nutzen-Verhältnis und der Kosten-Effizienz einschätzen können.
Eine stetige Qualitätsverbesserung in der Diagnostik und therapeutischen Versorgung von radiologischen Patientinnen und Patienten (z.B. über die Teilnahme an klinischen Audits, Leitlinienentwicklung) anstreben.
Radiologisches Wissen und Fertigkeiten an Studierende und Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten weitergeben können.
In der Lage sein, Patientinnen und Patienten hinsichtlich diagnostischer bildgebender Verfahren und interventionell-radiologischer Prozeduren zu beraten, diese verständlich zu erklären, Alternativen zu erläutern und eine rechtlich absichernde Einverständniserklärung einzuholen.
Radiologische Befunde sowie Ablauf der stattgefundenen Intervention und deren Ergebnis für Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige verständlich demonstrieren und erklären können.
Eine angemessene Kommunikation mit zuweisenden Kolleginnen und Kollegen praktizieren und die eigenen Kommunikationstechniken der Situation (z.B. Routine, Notfall, überraschender Befund) entsprechend anpassen können.
Respektvoll, effektiv und effizient mit medizinisch-technischem Personal und Pflegepersonal kommunizieren und zusammenarbeiten sowie dieses ggf. anleiten können (z.B. im Rahmen von radiologischen Interventionen oder in Notfallsituationen).
Eigene Grenzen erkennen und um Unterstützung durch erfahrene radiologische Kolleginnen und Kollegen ggf. mit spezifisch interventionell-radiologischem, neuroradiologischem oder kinderradiologischem Schwerpunkt für die Interpretation und Befundung sowie Durchführung interventioneller Verfahren bitten können.
Die radiologische Befunddemonstration für klinisch multidisziplinäre Fallkonferenzen wie z.B. Tumorboards eigenständig vorbereiten und durchführen können.